Was sich durch die neue Regelung der Roaming-Gebühren für Sie ändert:
Der Sommer hat begonnen und mit ihm auch die Urlaubszeit. Ob Mallorca, Nizza oder dänischer Ostseestrand – durch die Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU sind die Zeiten von überteuerten Rechnungen für das Telefonieren und Surfen im Ausland endlich vorbei. Jetzt können Sie Ihre Urlausfotos gleich vom Strand aus verschicken und sind nicht länger vom wackeligen, schwachen WLAN des Hotels anhängig. Denn seit dem 15. Juni 2017 dürfen Mobilfunkanbieter keine zusätzlichen Kosten für Telefonie, das Verschicken von SMS und den Datenverbrauch im EU-Ausland mehr verlangen.
Hier die wichtigsten Fakten zur Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU und im europäischen Wirtschaftsraum für Sie im Überblick.
Wird mein Vertrag automatisch umgestellt? Muss ich etwas für die Abschaffung der Roaming-Gebühren tun?
Ab dem 15.Juni 2017 dürfen laut der EU-Kommission Mobilfunkanbieter von ihren Kunden keine zusätzlichen Kosten für das Roaming mehr erheben. Bis zu diesem Datum müssen sie die Verträge umstellen und können danach keine zusätzlichen Gebühren mehr erheben. Sie müssen also nichts tun, diese Umstellung erfolgt automatisch und eventuell bekommen Sie eine Nachricht von ihren Anbieter darüber.
Für welche Länder gilt die Abschaffung der Roaming-Gebühren?
Die Abschaffung der Roaming-Gebühren gilt für:
– 28 EU-Länder (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (aktueller Stand) und Zypern).
– Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Madeira, Kanarische Inseln, Türkei, Gibraltar, Ceuta sowie Azoren, Französisch Guyana, Guadeloupe etc.).
Da die Auswahl der Länder des Europäischen Wirtschaftraumes, für die die Abschaffung der Roaming-Flat gilt, bei den Mobilfunkanbietern unterschiedlich ist, sollten Sie das unbedingt vor Ihrer Reise zur Sicherheit für den Einzelfall abklären.
Kann ich das Datenvolumen meines Vertrages 1:1 auch im Ausland benutzen?
Wie viel des Datenvolumens im Ausland verbraucht werden darf, hängt von Ihrem Vertag ab und variiert von Anbieter zu Anbieter. Das Datenlimit wird für jeden Tarif mit einer Formel berechnet und liegt in vielen Fällen bei mehr als der Hälfte des Gesamtvolumens. In jedem Fall muss Ihr Mobilfunkanbieter Sie darüber informieren, wie viele Daten Sie im Ausland nutzen können und Sie per SMS auch rechtzeitig informieren, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist.
Was passiert mit meiner zusätzlich gebuchten Roaming-Flat für die EU?
Gesonderte Roaming-Angebote für das europäische Ausland sind hinfällig. Zum 15. Juni 2017 müssen die Provider auch diese Verträge dann umstellen. In der Regel werden die Freieinheiten für das EU-Ausland dann dem Kontingent des Inlandstarifs zugeschlagen. Am besten Sie sprechen Ihren Mobilfunkanbieter konkret darauf an, wenn er Ihnen hierzu noch keinen Vorschlag gemacht hat.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt im Ausland?
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt kann es sein, dass zusätzliche Gebühren erhoben werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie innerhalb von 4 Monaten insgesamt länger mehr als 2 Monate im Ausland verbringen. Am besten fragen Sie nach, wie Ihr Mobilfunkanbieter bei längeren Auslandsaufenthalten mit der Roaming-Flat verfahren wird.